Die unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 117 ZPO ist zwar ein wichtiger Schutzmechanismus, um Menschen den Zugang zu Gerichten und Behörden zu ermöglichen, aber die Hürden, um diese Unterstützung zu erhalten, sind doch recht hoch. Der Gesetzgeber hat klare Kriterien festgelegt, um sicherzustellen, dass nur diejenigen Personen davon profitieren, die es wirklich benötigen. Für Laien kann es daher oft überraschend sein, wie streng diese Anforderungen in der Praxis ausgelegt werden.
Finanzielle Hürde: Strenge Prüfung der Bedürftigkeit
Eine der grössten Hürden ist der Nachweis, dass man nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um die Prozesskosten zu tragen. Dabei geht es nicht nur um das aktuelle Einkommen, sondern auch um das gesamte Vermögen. Das Gericht prüft genau:
Einkommen und Ausgaben: Hier werden auch Fixkosten wie Miete, Krankenkasse und Unterhaltszahlungen berücksichtigt. Alles, was über das Existenzminimum hinausgeht, kann als verfügbares Einkommen betrachtet werden.
Vermögen: Personen, die über Vermögenswerte verfügen, wie etwa Ersparnisse, Immobilien oder Fahrzeuge, müssen diese möglicherweise veräussern, um die Kosten zu decken. Nur wenn das nicht zumutbar ist, kann unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden.
Dies führt dazu, dass viele Menschen zwar finanziell angeschlagen sind, aber dennoch nicht als "bedürftig" im Sinne des Gesetzes gelten. Ein Einkommen knapp über dem Existenzminimum oder bescheidene Rücklagen können bereits zum Ausschluss führen.
Rechtliche Hürde: Erfolgsaussichten des Verfahrens
Auch wenn jemand finanziell bedürftig ist, prüft das Gericht, ob das angestrebte Verfahren nicht aussichtslos ist. Das bedeutet, es muss eine reale Chance bestehen, das Verfahren zu gewinnen. Dies setzt oft voraus, dass die rechtlichen Grundlagen solide sind und die Beweislage überzeugend ist. Für viele Laien mag dies problematisch erscheinen, da sie oft nicht einschätzen können, wie die Erfolgsaussichten ihres Falles tatsächlich sind. In der Praxis bedeutet dies oft, dass gerade in schwierigen oder komplexen Fällen, bei denen die Erfolgschancen unsicher sind, die unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt wird. Hierzu werde ich in weiteren Artikel mehr schreiben und Beispiele anführen.
Einschränkungen bei der Anwaltsvertretung
Auch wenn man die unentgeltliche Rechtspflege erhält, bedeutet dies nicht automatisch, dass man immer Anspruch auf eine kostenlose Rechtsvertretung hat. Diese wird nur dann bewilligt, wenn der Fall komplex ist und der Antragsteller nicht in der Lage ist, sich selbst vor Gericht zu vertreten. Bei einfacheren Verfahren muss man also oft auf einen Anwalt verzichten. Hinzu kommt, dass ein Anwalt das Mandat nicht obligatorisch annehmen muss.
Fazit: Zugang nicht für alle garantiert
Zusammengefasst bietet die unentgeltliche Rechtspflege zwar einen wichtigen Zugang zur Justiz, aber die Hürden sind so gesetzt, dass viele Menschen, die sich vor Gericht finanziell schwer tun würden, dennoch keine Unterstützung erhalten. Vor allem die detaillierte Prüfung der finanziellen Situation und die Beurteilung der Erfolgsaussichten machen es für viele Betroffene schwierig, von dieser Hilfe zu profitieren. Hier greifen zum Beispiel unsere Zahlungshilfen oder Kredite. Fragen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
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