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Honorarbestimmung

Unsere Honorare

Wie berechnet sich unser Honorar?

Unser Honorar berechnet sich nach Aufwand.

 

Der Stundenansatz hängt vom Streitwert, Umfang, Problemstellung, Aufwand und von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten ab. Das Honorar beträgt üblicherweise Fr. 280,00/Std. (zuzüglich MwSt.). Im Allgemeinen richtet sich unser Honorar nach der Usanz bzw. nach Absprache mit dem/der Klient/Klientin. Wird der Fall von einer externen Anwältin oder einem externen Rechtsanwalt übernommen und vertreten, können andere Konditionen gelten. Der Klient wird jedoch immer im Voraus über die Konditionen informiert!

Zahlungsmodalitäten

Üblicherweise ist ein Kostenvorschuss in der Höhe des zu erwartenden Anfangsaufwandes zu leisten. Bei Beendigung des Mandates oder auf Ihren Wunsch erfolgt eine detaillierte Leistungsabrechnung bzw. Rechnungsstellung. Dabei werden unsere Bemühungen, die dafür benötigte Zeit und die Auslagen detailliert erfasst. Wir verrechnen für Telefonate, WhatsApp-Nachrichten, E‑Mails und SMS min. 3 Minuten, bzw. nach effektiver Dauer und Aufwand. Bei grösseren oder länger dauernden Mandaten sind allenfalls mehrere Akontozahlungen zu leisten. Es können je nach Fall sowie Situation des Antragstellers, Zahlungserleichterungen bzw. Ratenzahlungen angeboten werden! Leistungsabrechnungen sind jeweils binnen 5 Tagen zu beanstanden bzw. zu bezahlen. 

Unentgeltliche Rechtspflege

Kommt es zu einem Prozess, besteht die Möglichkeit, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Ist Ihr Einkommen nicht höher als Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum und verfügen Sie über kein Vermögen, werden die Prozesskosten auf Antrag hin aus der Staatskasse bezahlt. Verbessern sich später Ihre finanziellen Verhältnisse, müssen diese Kosten zurückerstattet werden. Gesetzliche Vorschriften diesbezüglich finden sich in Art. 117 ZPO. Ob unentgeltlich Rechtspflege gewährt wird, hängt von der finanziellen Situation des Antragstellers und davon ab, ob der Fall nicht als aussichtslos eingestuft wird. Um die URP beantragen zu können, sind umfangreiche Unterlagen und Nachweise bereitzustellen sowie ein Formular auszufüllen. Wir beraten Sie gerne!


Auslagen & Spesen

Unsere Auslagen, Spesen und Kosten (z.B. Digitalisieren von Unterlagen, Porti, Telefongebühren usw.) betragen pauschal 5,0 % des Gesamthonorars und werden separat in der Leistungsabrechnung ausgewiesen. Besondere Auslagen wie Übernachtungen, Verpflegung usw. ergeben sich, wenn solche Ausseneinsätze erforderlich sind, und werden detailliert gegen Vorlage der Quittungen zusätzlich in Rechnung gestellt. Präsenztage vor einer Behörde oder einem Gericht, werden pauschal mit CHF 1'200.- + MwSt. und Spesen berechnet.
 

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