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Krankenversicherungsrecht (KVG)
KVG (Bundesgesezt über die Krankenversicherung) & VVG (Versicherungsvertragsgesezt)
In der Schweiz muss jeder Bürger gegen Krankheit oder Unfall versichert sein. Doch im Zusammenhang mit der OKP gibt es sehr viele Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zu beachten. Hier können sehr viel kostspielige Fallen lauern. Wenn Sie somit Fragen zum Thema Krankenversicherung haben oder bereits im Streit mit Ihrer Krankenversicherung sind, zögern Sie nicht uns anzufragen, wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht. In vielen Fällen verhelfen wir Sie zu einer Kulanzregelung, selbst dann wenn Sie im Unrecht sind!
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