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distanzierte Paare

Ihre Rechtskanzlei für Familienrecht

+41 33 533 22 32 

Eine Trennung oder Scheidung? Was erwartet Sie?

Ich weiß genau, dass der Gang zu einem Rechtsanwalt schwer ist, wenn das Thema Familie betroffen ist. Denn egal, ob es um eine anstehende Scheidung, eine geplante Trennung oder ein gemeinsames Kind geht – das Familienrecht ist für alle emotional belastend und herausfordernd. Hier wird es schwer rationell zu denken und zu handeln. Nicht nur, dass bisherige Lebenssituationen oft komplett zerstört werden, auch finanziell stehen die meisten Menschen vor einer völlig neuen Situation, Herausforderung oder gar dem Nichts.

 

Ich als Rechtsfachmann für Familienrecht weiß um diese Ausnahmezeiten und stehen Ihnen nicht nur fachlich und professionell zur Seite, sondern habe auch für Ihre persönlichen Belange ein offenes Ohr. Besonders, wenn Kinder betroffen sind, setzen wir unser Augenmerk auch auf deren Bedürfnisse und Ängste. Was viele nicht wissen, ein Rechtsbeistand kann unter bestimmten Bedingungen kostenlos beantragt werden (Unentgeltliche Rechtspflege). Fragen Sie mich, ich helfe Ihnen gerne weiter!

Aber trotz der großen gefühlsmäßigen und finanziellen Belastung ist es wichtig, Schaden im Vorfeld zu begrenzen. Suchen Sie sich bereits in einer frühen Phase juristischen Rat in meiner Kanzlei für Familienrecht, um unsachlichen Streit zu verhindern und die Faktenlage genau zu kennen. Das wird Ihnen viele schlaflose Nächte vermeiden. Denn wer umfassend informiert ist, kann sich auf die Sachlage konzentrieren und überlegt handeln. Auch eine Mediation in meiner Rechtskanzlei kann oft die Lösung sein.

 

Wenn die Ehe nicht mehr zu ertragen ist: Trennung oder gar Scheidung ist einzige Lösung!

Die letzte Entscheidung, um eine Ehe zu beenden, ist die Scheidung – niemand wird sie leichtfertig und ohne Grund einreichen wollen, und oft schiebt man sie vor sich hin. Sie möchten diesen Schritt aber doch gehen? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: die Scheidung auf gemeinsames oder einseitiges Begehren zu veranlassen. Bei der ersten Variante müssen sich die Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen einig sein. Dies ist dann eine sogenannte Scheidung auf gemeinsames Begehren. Diese ist wesentlich günstiger, einfacher und auch schneller. Die zweite Variante tritt ein, wenn sich einer der Ehegatten der Scheidung widersetzt. Dann kann die Scheidung erst dann ausgesprochen werden, wenn beide seit mindestens zwei Jahren getrennt leben. Es muss somit vorgängig ein sogenanntes Eheschutzverfahren eingeleitet werden. Es gibt jedoch Ausnahmefälle von der zweijährigen Trennungsfrist: Voraussetzung ist, dass die Fortsetzung der Ehe für den einen Ehegatten unzumutbar geworden ist, z. B. bei körperlicher Gewalt. Ich unterstütze Sie sehr gerne als Scheidungsfachmann und Ihr Fürsprecher für die Familie bei beiden Versionen, sich zu trennen. Oft hilft zudem eine Mediation, die Scheidung einvernehmlich einzuleiten.

 

Die Arbeit als Rechtsanwalt oder Rechtskonsulent im Familienrecht ist vielseitig – meine Rechtskanzlei hilft Ihnen, wenn es um Fragen zum Unterhalt, das Sorgerecht, die Kindesobhut und das Besuchsrecht geht. Aber auch, wenn Sie Unterstützung bei Güterrechts- und Vermögensaufteilungsfragen benötigen oder Informationen zur Scheidung auf gemeinsames Begehren, strittige Scheidung oder zu einem Ehevertrag haben möchten. Auch helfe ich Ihnen, wenn es um gemeinsame Immobilien oder andere wertvolle Güter geht!

 

Es sind Kinder involviert? Und wissen Sie, was Nebenfolgen sind?

Nicht ohne eine kompetente Rechtskanzlei für Familienrecht. Besonders, wenn Kinder betroffen sind, ist eine Scheidung dramatisch und auch sehr komplex. Meine Kanzlei in Däniken legt sehr viel Wert darauf, dass gerade die Interessen der Kinder gewahrt bleiben und erarbeitet für Sie Lösungen auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Vergessen Sie bei einer Scheidung nie, dass dabei immer auch weitere Folgen auftreten. Im Schweizer Scheidungsrecht sind dies die sogenannten Nebenfolgen, zu denen folgende Punkte gehören:

  • der Unterhalt

  • die Wohnungsaufteilung

  • das Sorge- und Besuchsrecht

  • der Kindesunterhalt

  • die Vermögensaufteilung

 

Als Rechtskonsulent für Familienrecht helfe ich Ihnen, unrechtmäßige Begehren der gegnerischen Seite abzuwehren und eine einvernehmliche Scheidung anzustreben. Ihr Fürsprecher für Familienrecht – nicht nur bei Scheidung;

 

Auch wenn Sie gerade auf Wolke sieben in der Partnerschaft schweben und die Hochzeit vor der Tür steht – denken Sie besonders jetzt an einen Ehevertrag. Wenn der Streit ums Geld erst begonnen hat, ist es für eine vertragliche Regelung zu spät. Eine juristische, frühzeitige Vertretung ist hier das Optimum, um späteren Konflikten aus dem Weg zu gehen. Meine Rechtskanzlei für Familienrecht berät Sie rechtlich zusätzlich zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

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