Arbeitsrecht in der Schweiz: Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und legt die Rechte und Pflichten beider Seiten fest. Es umfasst eine Vielzahl von Themen wie Arbeitsverträge, Kündigungen, Arbeitszeiten, Lohnfortzahlungen und vieles mehr. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Arbeitsrechts und wie Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wahren können.
1. Arbeitsvertrag: Die Grundlage des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitsvertrag bildet die Basis für jede berufliche Beziehung. In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Arbeitsverträgen:
Befristeter Arbeitsvertrag: Dieser läuft zu einem bestimmten Zeitpunkt aus und endet automatisch ohne Kündigung.
Unbefristeter Arbeitsvertrag: Dieser gilt, bis er von einer der Parteien gekündigt wird.
Teilzeitarbeitsvertrag: Ein Vertrag für Beschäftigungsverhältnisse mit reduzierter Stundenzahl.
Lehrvertrag: Spezifischer Vertrag für die Ausbildung von Lehrlingen.
Unabhängig von der Vertragsart sollten einige wesentliche Punkte im Arbeitsvertrag festgehalten werden, wie zum Beispiel:
Die genaue Tätigkeitsbeschreibung,
Die Arbeitszeiten,
Das Gehalt und eventuelle Boni,
Die Kündigungsfristen.
Achten Sie darauf, dass alle Abmachungen klar und schriftlich festgehalten sind, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
2. Kündigung: Was ist erlaubt und was nicht?
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis kündigen. Allerdings gibt es im schweizerischen Arbeitsrecht einige Regeln, die bei der Kündigung zu beachten sind:
Kündigungsfristen: Die gesetzlichen Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Im ersten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat, nach dem zweiten Dienstjahr verlängert sie sich auf zwei Monate, und nach zehn Jahren auf drei Monate.
Kündigungsschutz: Arbeitnehmer genießen in gewissen Situationen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung während einer Schwangerschaft, im Krankenstand oder während eines Militärdienstes ist unzulässig.
Missbräuchliche Kündigung: Eine Kündigung kann auch als missbräuchlich angesehen werden, wenn sie aufgrund von unzulässigen Gründen, wie Diskriminierung oder Rache für die Ausübung gesetzlicher Rechte, ausgesprochen wird. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer Schadenersatz fordern.
3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Das Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist oft ein Streitpunkt. Grundsätzlich gilt in der Schweiz, dass ein Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt vom Arbeitsvertrag und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
Die Berner Skala gibt zum Beispiel vor, dass im ersten Dienstjahr eine Lohnfortzahlung für drei Wochen gewährleistet sein muss. Mit zunehmender Dienstzeit verlängert sich dieser Anspruch.
4. Arbeitszeit und Überstunden
Das Arbeitsrecht in der Schweiz legt klare Grenzen für die maximale Arbeitszeit fest. Für Büroangestellte und andere Arbeitnehmer in nicht-industriellen Berufen beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit 45 Stunden. Überstunden müssen in der Regel entweder durch Freizeit oder durch zusätzliche Bezahlung kompensiert werden.
Überstunden: Diese entstehen, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn sie notwendig sind, sofern sie ihm zumutbar sind.
Arbeitszeit und Pausen: Nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten.
5. Mutterschaftsurlaub und Elternrechte
Eine wichtige Regelung im Arbeitsrecht ist der Mutterschaftsurlaub. Arbeitnehmerinnen haben nach der Geburt Anspruch auf mindestens 14 Wochen bezahlten Urlaub. Während dieser Zeit erhält die Arbeitnehmerin 80 % ihres Lohns, gedeckelt bis zu einem Maximalbetrag.
Auch das Thema Vaterschaftsurlaub wurde in der Schweiz gestärkt: Seit 2021 haben Väter Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub nach der Geburt ihres Kindes.
6. Diskriminierung am Arbeitsplatz
Diskriminierung am Arbeitsplatz ist nach schweizerischem Recht verboten. Es ist nicht erlaubt, Arbeitnehmer aufgrund von Geschlecht, Religion, Nationalität, Alter, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen zu benachteiligen.
Falls ein Arbeitnehmer Diskriminierung erfährt, kann er sich an die zuständige Schlichtungsstelle oder direkt an das Gericht wenden, um seine Rechte durchzusetzen.
Fazit: Das Schweizer Arbeitsrecht schützt beide Seiten
Das Arbeitsrecht in der Schweiz bietet umfassende Schutzmechanismen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Eine solide Kenntnis dieser Rechte und Pflichten ist entscheidend, um Missverständnisse oder rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, einer Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Themen? Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie kompetent zu allen Aspekten des Arbeitsrechts. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch unter +41 33 533 22 32!
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